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Informationen für Grenzgänger:
Unabhängige Beratung in Grenzgänger-Fragen
Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um den beruflichen Start in der Schweiz geht. Wir betreuen Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend arbeiten und leben.
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Auch Grenzgänger profitieren
Die Schweizer bekommen eine 13. Monats- rente. Das haben sie per Volksabstimmung durchgesetzt.
Die 13. Monatsrente verursacht 2026 Mehrausgaben von ca. 4,2 Milliarden Franken.
Um die Finanzen der AHV nicht zu gefährden, will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu werden zwei Varianten diskutiert:
1. die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 %
2. die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 % und der Mehrwertsteuer um 0.4 % (was für den Grenzgänger deutlich günstiger wäre).
Eine weitere AHV-Reform soll ab 2030 folgen.
Ausnahmeregel bei Homeoffice
Für Grenzgänger (G), die ganz oder teilweise ihre Tätigkeit von zu Hause aus (D) ausüben, gilt seit 01.07.2023 folgende Regelung des EU-Rechtes zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht.
Bitte beachten Sie:
Eine grenzüberschreitende Telearbeit bis 25% (max. 24,9 % Homeoffice D) ist ohne Auswirkung auf die Sozialversicherung. Die Vereinbarung zur Telearbeit (keine andere Tätigkeit) zwischen 25% und 49,9% ist anhand der voraussichtlichen Verhältnisse in den folgenden 12 Kalendermonaten zu bestimmen. Der Antrag ist in dem Staat zu stellen, dessen Sozialversicherung nach dem Rahmenabkommen gelten soll.
Spezial-Rechtsschutz für Grenzgänger
Als Mitglied unseres Verbandes profitieren Sie von einem Rahmenvertrag mit einer erweiterten Versicherungsdeckung speziell für Grenzgänger nach Frankreich, Österreich und der Schweiz.
ACHTUNG:
Bestehende Rechtsschutzversicherungen in Deutschland sind nicht ausreichend!