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Informationen für Grenzgänger:
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Ausnahmeregel bei Homeoffice
Für Personen, die vorübergehend – ganz oder teilweise - ihre Tätigkeit von zu Hause aus ausüben, ergeben sich bis 30.06.2023 KEINE Änderungen hinsichtlich des anwendbaren Sozialversicherungsrechts.
Bitte beachten Sie:
Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist derzeit nicht geplant. Nach heutigem Stand gilt ab dem 01.07.2023 also keine Übergangsregelung mehr. Hinweise zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht finden Sie auf der Seite der DVKA (www.dvka.de).
Spezial-Rechtsschutz für Grenzgänger
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