Aufenthalter
Aufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Per 1. Juni 2007 wurden die Grenzzonen für Staatsangehörige der EWR-20-Staaten abgeschafft.
Gegen Nachweis eines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz besteht auch ein Anspruch auf Wohnsitznahme.
Ein bereits bestehender Grenzgängerausweis ist beim kantonalen Ausländeramt durch eine Aufenthaltsbewilligung zu ersetzen.