Staatsbürgerschaft
Sind Sie Staatsangehöriger eines EU/EFTAStaates, dann benötigen Sie die Grenzgängerbewilligung „EU/EFTA“. Diese ist nicht kontingentiert.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger, die in einem Staat der EU/EFTA wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmende oder Selbstständige mit Firmensitz in der Schweiz). Es muss mindestens eine wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz erfolgen. Es gelten keine Grenzzonen mehr, weshalb Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der ganzen EU/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten dürfen.
Folgende Tabelle liefert einen Überblick:
Übersichtstabelle Staatengemeinschaften | ||
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EU | Europäische Union | 27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern |
EFTA | Europäische Freihandelsassoziation | Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz |