13. Monatsgehalt
Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt gibt es in der Schweiz nicht. Manche Arbeitgeber bieten stattdessen freiwillige Gratifikationen in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis an.
In vielen GAV ist die Zahlung eines 13. Monatsgehalts vorgesehen. Achten Sie darauf, dies einzelvertraglich zu vereinbaren, wenn Ihr Arbeitsverhältnis keinem GAV untersteht.