Arbeitsrecht

Das schweizerische Arbeitsrecht umfasst

  • das Schweizerische Obligationenrecht (OR),
  • das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnungen zum Arbeitsgesetz,
  • das Mitwirkungsgesetz,
  • das Sozialversicherungsrecht mit AHV/IV, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, beruflicher Vorsorge (II. Säule), Erwerbsersatzordnung und Militärversicherung,
  • das Gleichstellungsgesetz (GIG) und
  • das Datenschutzgesetz (DSG).

Der Einzelarbeitsvertrag (EAV, Art. 319ff. OR) und die Gesamtarbeitsverträge (GAV, Art. 356ff. OR) regeln insbesondere das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Firmenreglemente und Betriebsordnungen sind ebenfalls verbindlich und in der Praxis wichtig.