Pass und Führerschein
Mit der endgültigen Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verzug in die Schweiz wird i.d.R. der Personalausweis eingezogen. Dies wird aber oft nicht getan. Ist er aber erst einmal abgelaufen, gibt es keinen Ersatz mehr. Einziges Ausweisdokument ist dann noch der Reisepass (=Europapass), denn ein vorhandener Reisepass behält seine Gültigkeit. Bei Gelegenheit sollte man evtl. die Wohnortänderung eintragen lassen.
Für die Ausstellung neuer Reisepässe
(Verlängerungen gibt es nicht, man bekommt jeweils einen neuen Pass) ist die Deutsche Botschaft bzw. das deutsche Generalkonsulat zuständig. Die Beantragung sollte rechtzeitig (ein paar Wochen) vor Ablauf des alten Passes erfolgen. Bis zur Neuausstellung behält man den bisherigen Pass.
Man muss persönlich beim entsprechenden Amt vorstellig werden, vor allem, wenn man das erste Mal in der Schweiz einen Pass beantragt.
Ganz wichtig ist, dann (neben einem vollständig ausgefüllten Passantrag, 2 aktuelle biometriesche Passfotos, bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis, Ausländerausweis, Abmeldung der deutschen Meldebehörde (bei Zuzug aus Deutschland), Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch) die Abmeldebestätigung von Deutschland parat zu haben.
Der ausländische Führerschein kann zwölf Monate in der Schweiz verwendet werden.
Nach diesen zwölf Monaten muss der ausländische Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Personen, die in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug führen, müssen den Führerschein sofort umschreiben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gesuch um Ausstellung eines Schweizer Fahrausweises (erhältlich bei Strassenverkehrsamt)
- ausländischer Führerschein (Original)
- Ausländerausweis (Kopie)
- zwei Passfotos aus neuerer Zeit
- Bestätigung einer erfolgreichen Seh- und Hörprobe
Der ausländische Führerschein wird an die ausstellende Behörde im Ausland zurückgeschickt, man bekommt ihn nicht zurück. Die Seh- und Hörprobe wird bei einem zugelassenem Augenoptiker durchgeführt. Bei erfolgreicher Durchführung erhält man eine Bestätigung.
Die Umschreibung dauert ca. eine Woche. Während dieser Zeit ist man also ohne Führerschein unterwegs. Kommt man während dieser Zeit in eine Verkehrskontrolle, sollte man eine Kopie des Antrages der Umschreibung dabei haben. Die Polizei wird diesen Antrag i.d.R. akzeptieren, stellt aber trotzdem eine Anfrage beim STVA.
Kostenpunkt für die Umschreibung: um die 100,- CHF
Wichtigster Unterschied des nun neuen schweizerischen Führerscheins zum deutschen Führerschein: es dürfen keine 7,5-Tonnen-Fahrzeuge mehr gefahren werden. Es sei denn, man besteht auf den Eintrag im Führerschein und unterzieht sich dann regelmässig einem Gesundheitscheck.