Kündigung

In der Schweiz gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorzugehen. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Kündigung zur Unzeit, z.B. während einer Krankheit, Schwangerschaft oder in den ersten 16 Wochen nach der Entbindung ausgesprochen wurde oder eine missbräuchliche Kündigung nachgewiesen werden kann.

Der Protest gegen die Kündigung sollte so schnell wie möglich in schriftlicher Form erfolgen.

Im Fall einer außerordentlichen Kündigung empfiehlt es sich, sofort Kontakt mit der Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle aufzunehmen.

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, wenden Sie sich an das Bezirksgericht/Arbeitsgericht in Ihrer tätigen Region.