Steuern
Schweizer Staatsangehörige zahlen ihre Steuern am Jahresende, von ausländischen Arbeitskräften (ohne C-Bewilligung) wird der Fiskalbeitrag jeden Monat durch den Arbeitgeber direkt an der Quelle als sogenannte Quellensteuer abgeführt. Der Arbeitgeber zahlt diese Steuer direkt an die Steuerbehörde in der Schweiz.
Dieser Betrag ist je nach Kanton unterschiedlich hoch und kann sich jährlich ändern.
Wenn die dem Quellensteuerabzug unterworfenen Bruttoeinkünfte in einem Kalenderjahr CHF 120'000 übersteigen, wird eine nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV) für das gesamte Einkommen und Vermögen durchgeführt. Dies ist aber nur der Fall, wenn 90% des Erwerbseinkommen in der Schweiz bezogen werden. Und da man in der Schweiz keine getrennte Veranlagung kennt, gilt bei Ehegatten das Gesamteinkommen.
Für die Berechnung des Steuerabzuges ist der monatliche Bruttolohn massgebend.
Mit der Quellensteuer sind alle Steueransprüche von Bund, Kanton und Gemeinden inklusive der Kirchensteuer (sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind) in der Schweiz abgegolten. Die Steuerhöhe ist deshalb nicht nur kantonal, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Für konkretere Angaben bitten wir Sie, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen oder Sie wenden sich an die eidgenössische Steuerverwaltung www.estv.admin.ch