Abfindung

Theoretisch gibt es für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt waren, nach betriebsbedingten Kündigungen Abfindungszahlungen in Höhe von 2 bis 8 Monatslöhnen.

In der Praxis hat diese Regelung jedoch kaum noch Bedeutung, da der Arbeitgeber davon jene Beiträge abziehen kann, die er für den Angestellten in dessen Pensionskasse einbezahlt hat.