GAAV informiert.
Informationen für Grenzgänger:
Unabhängige Beratung in Grenzgänger-Fragen
Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um den beruflichen Start in der Schweiz geht. Wir betreuen Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend arbeiten und leben.
In Deutschland wohnen, in der Schweiz arbeiten
Die Wahl der richtigen Krankenkasse, Abgaben, Arbeitsbewilligungen: Sie haben Fragen, wir haben Antworten.
Newsletter Anmeldung
Als Grenzgänger Steuern sparen
Steuern sparen durch staatliche Förderung der Altersvorsorge: Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge bei einem deutschen Versicherungsunternehmen.
Höhere Steuerförderung seit 01.01.2018!
» mehr erfahren
Ausnahmeregel bei Homeoffice
Für Grenzgänger (G), die ganz oder teilweise ihre Tätigkeit von zu Hause aus (D) ausüben, gilt seit 01.07.2023 folgende Regelung des EU-Rechtes zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht.
Bitte beachten Sie:
Eine grenzüberschreitende Telearbeit bis 25% (max. 24,9 % Homeoffice D) ist ohne Auswirkung auf die Sozialversicherung. Die Vereinbarung zur Telearbeit (keine andere Tätigkeit) zwischen 25% und 49,9% ist anhand der voraussichtlichen Verhältnisse in den folgenden 12 Kalendermonaten zu bestimmen. Der Antrag ist in dem Staat zu stellen, dessen Sozialversicherung nach dem Rahmenabkommen gelten soll.
Spezial-Rechtsschutz für Grenzgänger
Als Mitglied unseres Verbandes profitieren Sie von einem Rahmenvertrag mit einer erweiterten Versicherungsdeckung speziell für Grenzgänger nach Frankreich, Österreich und der Schweiz.
ACHTUNG:
Bestehende Rechtsschutzversicherungen in Deutschland sind nicht ausreichend!