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Voraussetzungen für eine Grenzgängerbewilligung „EG/EFTA“

Bei Staatsangehörigen der EWR­20­Staaten müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag,
  • Mindestens wöchentliche Rückkehr an den Wohnort im Ausland.

Hinweis:

Seit dem 1. Juni 2007 genießen Staatsangehörige der EWR20­Staaten in der Schweiz vollständige Personenfreizügigkeit und müssen sich als Grenzgänger an keine bestimmten Grenzzonen mehr halten.