Grenzgängerbewilligung (Ausweis G EU/EFTA)

Deutsche, die in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitsbewilligung. Wenn sie dabei in Deutschland wohnen bleiben möchten (Lebensmittelpunkt bleibt im Inland), benötigen sie eine so genannte Grenzgängerbewilligung (Ausländerausweis G).

Der Ausweis G ist in der gesamten Schweiz gültig und ermöglicht so größtmögliche Mobilität. Trotzdem müssen Grenzgänger den Wechsel des Arbeitgebers bei der zuständigen kantonalen Ausländerbehörde melden, damit die Behörde jederzeit über eine inländische Kontaktadresse verfügt.

Gesuche um eine Grenzgängerbewilligung sind in der Regel an die kantonalen Migrations­ oder Arbeitsmarktbehörden zu stellen (je nach Kanton wird das Gesuch auch durch den Arbeitgeber gestellt).

 

Für den Antrag benötigen Sie die folgenden Unterlagen:


Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
Kopie der Wohnsitzbescheinigung des Wohnsitzes in einem EU/EFTA-Staat
1 Passfoto (Rückseite mit Name und Vorname versehen) - wird bei einem Arbeitsverhältnis ab 91. Tag innerhalb eines Kalenderjahres benötigt
Bei Praktikanten oder Studenten: Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigung der Schule

Hinweis:


Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) helfen wir Ihnen gerne.

Die Stelle darf erst angetreten werden, wenn die Bewilligung vorliegt oder die kantonale Behörde ausdrücklich mit einem früheren Stellenantritt einverstanden ist. Die Bewilligung sollten Sie bei jedem Grenzübertritt mit sich führen.

Grenzgängern aus den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten
wird innerhalb der gesamten Grenzzonen der Schweiz die berufliche und geographische Mobilität gewährt. Die Grenzgängerbewilligung EG/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Wurde der Arbeitsvertrag für eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen, richtet sich die Gültigkeitsdauer der Grenzgängerbewilligung nach dem Arbeitsvertrag.