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Das schweizerische Arbeitsrecht umfasst
Der Einzelarbeitsvertrag (EAV, Art. 319ff. OR) und die Gesamtarbeitsverträge (GAV, Art. 356ff. OR) regeln insbesondere das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Firmenreglemente und Betriebsordnungen sind ebenfalls verbindlich und in der Praxis wichtig.