GAAV informiert.

GAAV informiert

Kompetenz in allen Grenzgänger-Fragen: Recht, Versicherungen und Steuern

Der Grenzgänger-Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verband (GAAV) wurde 1995 in Baden in der Schweiz gegründet.

Seither setzt sich der GAAV für alle Belange der schweizerischen Arbeitgeber sowie deren deutschen Arbeitnehmer (Grenzgänger/Aufenthalter) ein.Unser Informationsdienst beginnt bereits mit dem Interesse, in der Schweiz arbeiten zu wollen. Viele Fragen tauchen beiden Interessierten schon im Vorfeld auf. Häufig wird gefragt, ob sich ein Arbeitsplatzwechsel in die Schweiz überhaupt "lohnt" oder mit welchen Abgaben diesseits und jenseits der Grenze zu rechnen ist.

Fordern Sie gleich unsere kostenlose Info-Broschüre an.

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Auch Grenzgänger profitieren

Die Schweizer bekommen eine 13. Monats- rente. Das haben sie per Volksabstimmung durchgesetzt.

Die 13. Monatsrente verursacht 2026 Mehrausgaben von ca. 4,2 Milliarden Franken.
Um die Finanzen der AHV nicht zu gefährden, will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu werden zwei Varianten diskutiert:

1. die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 %
2. die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 % und der Mehrwertsteuer um 0.4 % (was für den Grenzgänger deutlich günstiger wäre).

Eine weitere AHV-Reform soll ab 2030 folgen.

Ausnahmeregel bei Homeoffice

Für Grenzgänger (G), die ganz oder teilweise ihre Tätigkeit von zu Hause aus (D) ausüben, gilt seit 01.07.2023 folgende Regelung des EU-Rechtes zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht.
Bitte beachten Sie:
Eine grenzüberschreitende Telearbeit bis 25% (max. 24,9 % Homeoffice D) ist ohne Auswirkung auf die Sozialversicherung. Die Vereinbarung zur Telearbeit (keine andere Tätigkeit) zwischen 25% und 49,9% ist anhand der voraussichtlichen Verhältnisse  in den folgenden 12 Kalendermonaten zu bestimmen. Der Antrag ist in dem Staat zu stellen, dessen Sozialversicherung nach dem Rahmenabkommen gelten soll.

Spezial-Rechtsschutz für Grenzgänger

Als Mitglied unseres Verbandes profitieren Sie von einem Rahmenvertrag mit einer erweiterten Versicherungsdeckung speziell für Grenzgänger nach Frankreich, Österreich und der Schweiz.

ACHTUNG:
Bestehende Rechtsschutzversicherungen in Deutschland sind nicht ausreichend!

» Weitere Details hier!