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Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat wohnen, in einem anderen Staat arbeiten und regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren. Arbeitnehmer, die von ihrem Betrieb zu einer vorübergehenden Tätigkeit ins Ausland geschickt werden, gelten nicht als Grenzgänger, sondern werden als Entsendete bezeichnet.
Wenn Sie während der Arbeitswoche in der Schweiz wohnen, müssen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde anmelden.