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Sind Sie Staatsangehöriger eines EWRStaates mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien, dann benötigen Sie die Grenzgängerbewilligung „EG/EFTA“. Diese ist nicht kontingentiert.
Sind Sie Staatsangehöriger eines Staates außerhalb des EWR, dann benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige.
Staatsangehörige der EWR20Staaten, die vorübergehend für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sind, benötigen weder eine Grenzgänger noch eine Aufenthaltsbewilligung. Dies gilt auch bei Entsendung durch einen ausländischen Arbeitgeber für maximal 90 Arbeitstage pro Firma und Jahr.
Sie müssen jedoch bei den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet werden. Für Staatsangehörige der EU8 gelten strengere Regelungen.
Übersichtstabelle Staatengemeinschaften |
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EU |
Europäische Union |
27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern |
EU-17 |
Europäische Union 17 | Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern |
EU-8 |
Europäische Union 8 | Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn |
EWR |
Europäischer Wirtschaftsraum | EU + Island, Liechtenstein, Norwegen |
EWR-20 |
Europäischer Wirtschaftsraum 20 | EU17 + Island, Liechtenstein, Norwegen |