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Freizügigkeitsabkommen regelt u.a. die Erteilung von Arbeits und Aufenthaltsbewilligungen, die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Es sieht Übergangsregelungen für EUBürger vor, die in der Schweiz arbeiten und wohnen wollen. Das Abkommen zum freien Personenverkehr trat am 1. Juni 2002 in Kraft.
Bis spätestens 30. April 2011 soll die schrittweise und kontrollierte Einführung der Personenfreizügigkeit auch für Staatsangehörige der EU8 erfolgen. Mit Volksabstimmung vom 08.02.2009 wurde die Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ausgedehnt.
Dies geschieht aber nur schrittweise. Bis zu sieben Jahre lang, also bis 2016, sind Zuwanderungsbeschränkungen möglich. Und danach gibt es für weitere drei Jahre eine Schutzklausel. Es war bereits die dritte Volksabstimmung in der Schweiz über den freien Personenverkehr innerhalb von neun Jahren.