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Hierunter fallen zum einen Zuschüsse oder Familienzulagen, die Familien erhalten, bis die Kinder selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Sie werden als Familienbeihilfe, Kinderzulage oder Kindergeld bezeichnet.
Davon zu unterscheiden sind Leistungen, die in den ersten Lebensjahren des Kindes gewährt werden, wenn ein Elternteil nicht voll erwerbstätig ist und sich stattdessen der Kinderbetreuung widmet. Diese Zahlungen existieren in Deutschland unter dem Namen Erziehungsgeld bzw. seit dem 1. Januar 2007 Elterngeld.
In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen; in der Bodenseeregion können entsprechende Gelder nur in den Kantonen St. Gallen, Zürich und Schaffhausen beantragt werden.