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Wenn Sie erstmalig oder nach einer Unterbrechung eine Beschäftigung in der Schweiz aufnehmen, müssen Sie dies unbedingt der Stelle, von der Sie bisher Familienleistungen erhalten haben, mitteilen.
Sie haben Mitwirkungspflicht. Zumindest auf Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland können sonst hohe Rückforderungen und eventuell ein Verfahren wegen Steuervergehens zukommen.