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Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft getreten. Damit wurden auch die kantonalen Regelungen über die Familienzulagen angepasst. Nach dem neuen Bundesgesetz werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:
Die Kantone können höhere Ansätze vorsehen und auch Geburts- und Adoptionszulagen einführen. Der Anwendungsbereich des Bundesgesetzes beschränkt sich auf Arbeitnehmer und auf Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen. Alle Arbeitgeber müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen und Beiträge bezahlen.
Die Kinder- und Ausbildungszulagen entsprechen denjenigen nach dem FamZG, wobei im Berggebiet 20 Franken mehr ausgerichtet werden.