Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Mo., Di., Do. 14.00 – 17.30 Uhr
Telefon +49 (0) 77 51.91 06 93
E-Mail info@gaav.de
Für eine perfekte Beratung übermitteln Sie uns bitte Ihren Terminwunsch.

Ausführliche Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Aufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Per 1. Juni 2007 wurden die Grenzzonen für Staatsangehörige der EWR-20-Staaten abgeschafft.
Gegen Nachweis eines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz besteht auch ein Anspruch auf Wohnsitznahme.
Ein bereits bestehender Grenzgängerausweis ist beim kantonalen Ausländeramt durch eine Aufenthaltsbewilligung zu ersetzen.