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Schweizer Staatsangehörige zahlen ihre Steuern am Jahresende, von ausländischen Arbeitskräften (ohne C-Bewilligung) wird der Fiskalbeitrag jeden Monat durch den Arbeitgeber direkt an der Quelle als sogenannte Quellensteuer abgeführt. Der Arbeitgeber zahlt diese Steuer direkt an die Steuerbehörde in der Schweiz.
Wenn die dem Quellensteuerabzug unterworfenen Bruttoeinkünfte in einem Kalenderjahr CHF 120'000 übersteigen, wird nachträglich eine ordentliche Veranlagung für das gesamte Einkommen und Vermögen durchgeführt.
Mit der Quellensteuer sind alle Steueransprüche von Bund, Kanton und Gemeinden inklusive der Kirchensteuer (sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind) in der Schweiz abgegolten. Die Steuerhöhe ist deshalb nicht nur kantonal, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Für konkretere Angaben bitten wir Sie, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen oder Sie wenden sich an die eidgenössische Steuerverwaltung www.estv.admin.ch