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Als Aufenthalter mit Wohnort Schweiz müssen Sie sich in der Schweiz „obligatorisch“ krankenversichern. Mit Anmeldung bei der entsprechenden Wohnsitzgemeinde wird auch der Nachweis einer schweizerischen Krankenversicherung verlangt. Sie haben drei Monate Zeit eine Krankenversicherung nach KVG nachzuweisen.
Mit Arbeitsbeginn in der Schweiz besteht keine Weiterversicherung durch eine deutsche gesetzliche Kasse mehr. Daher ist es ratsam sich vorher (vor dem Umzug in die Schweiz, bzw. vor Abmeldung in Deutschland) im Rahmen eines schweizerisch-/deutschen Krankenkassenmodells oder ausschließlich über eine geeignete schweizerische Krankenversicherung zu versichern.
Unter Angabe der möglichen Wohnsitzadresse werden wir Ihnen sowie Ihren Familienangehörigen (unabhängig vom Wohnsitz) konkrete Beispiele berechnen.