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Sie können jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, welches Auskunft über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten gibt.
Auf besonderen Wunsch des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränken.