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Sie haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien im Jahr, wobei wenigstens 2 Wochen zusammenhängen sollten. Junge Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben mindestens 5 Wochen Ferien.
Gesamtarbeitsverträge (GAV) enthalten teilweise längere Ferienzeiten von bis zu 6 Wochen für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind.