Wir sind gerne für Sie da:

Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Mo., Di., Do. 14.00 – 17.30 Uhr

Telefon +49 (0) 77 51.91 06 93
E-Mail info@gaav.de

Für eine perfekte Beratung übermitteln Sie uns bitte Ihren Terminwunsch.

Kündigung

Ausführliche Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

PDF Download Button Haben Sie Fragen

Kündigung

In der Schweiz gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorzugehen. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Kündigung zur Unzeit, z.B. während einer Krankheit, Schwangerschaft oder in den ersten 16 Wochen nach der Entbindung ausgesprochen wurde oder eine missbräuchliche Kündigung nachgewiesen werden kann.

Der Protest gegen die Kündigung sollte so schnell wie möglich in schriftlicher Form erfolgen.

Im Fall einer außerordentlichen Kündigung empfiehlt es sich, sofort Kontakt mit der Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle aufzunehmen.

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, wenden Sie sich an das Bezirksgericht/Arbeitsgericht in Ihrer tätigen Region.