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Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 45 Stunden betragen für Beschäftigte in industriellen Betrieben, für Büropersonal, für technische und andere Angestellte einschließlich des Verkaufspersonals in Großbetrieben des Einzelhandels ab 50 Beschäftigten. Für alle übrigen Arbeitnehmer gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden.
Für Nachtarbeit gelten spezielle Regelungen.
Jugendliche dürfen maximal 9 Stunden am Tag arbeiten.
Üblicherweise werden in der Schweiz 38,5 bis 42,5 Stunden pro Woche gearbeitet.
Überstunden sind bis zu einem gewissen Umfang möglich. Sie müssen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen oder mit einem Lohnzuschlag von wenigstens 25% ausbezahlt werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.