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Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Falls das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauern soll, müssen jedoch folgende Punkte schriftlich festgehalten werden: Namen der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Beschreibung der Arbeit, Lohn und Lohnzuschläge sowie die wöchentliche Arbeitszeit.
In vielen Branchen und Firmen gelten Gesamtarbeitsverträge (GAV). Der Gesamtarbeitsvertrag wird jeweils zwischen den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt. Es gibt sowohl gesamtschweizerische wie auch kantonale Gesamtarbeitsverträge.