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Theoretisch gibt es für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt waren, nach betriebsbedingten Kündigungen Abfindungszahlungen in Höhe von 2 bis 8 Monatslöhnen.
In der Praxis hat diese Regelung jedoch kaum noch Bedeutung, da Zahlungen der beruflichen Vorsorge Vorrang haben.